Rechtsprechung
   BayObLG, 05.12.1990 - BReg. 2 Z 146/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1465
BayObLG, 05.12.1990 - BReg. 2 Z 146/90 (https://dejure.org/1990,1465)
BayObLG, Entscheidung vom 05.12.1990 - BReg. 2 Z 146/90 (https://dejure.org/1990,1465)
BayObLG, Entscheidung vom 05. Dezember 1990 - BReg. 2 Z 146/90 (https://dejure.org/1990,1465)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,1465) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenentscheidung bei Rücknahme einer sofortigen Beschwerde gegen die Ungültigkeitserklärung eines Eigentümerbeschlusses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)

  • BayObLG, 14.08.1996 - 2Z BR 54/96

    Verzicht auf Rechtsmittel im Wohnungseigentumsverfahren

    Es ist grundsätzlich angemessen, daß derjenige, der ein Rechtsmittelverfahren in Gang gesetzt hat, alle Kosten zu tragen hat, wenn er sodann auf sein Rechtsmittel verzichtet (ständige Rechtsprechung des Senats zur Zurücknahme eines Rechtsmittels vgl. BayObLG WuM 1991, 134 ; WE 1995, 250).

    Dieser Grundsatz kommt hier zum Tagen, ein Ausnahmefall (vgl. BayObLG WuM 1991, 134 m.w.N.) liegt hier nicht vor, zumal bis zum Zeitpunkt des Verzichts kein zulässiges Rechtsmittel vorlag und der Verzicht nicht auf der vom Gericht vermittelten Einsicht von der sachlichen Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels beruhte.

  • LG Leipzig, 19.04.2005 - 1 T 188/05

    Beschwer als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde;

    Es entspricht in der Regel der Billigkeit, demjenigen, der seinen Antrag zurücknimmt, die Gerichtskosten des Verfahrens aufzuerlegen (BayObLG, WuM 1991, 134 ).
  • BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 53/92

    Kostentragung bei Rücknahme eines Rechtsmittels

    Das Landgericht befindet sich auch insoweit in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (BayObLG WuM 1991, 134 ; BayObLG JurBüro 1992 Sp.119/120), als es für den Fall der vom Gericht vermittelten Einsicht von der Aussichtslosigkeit eines Rechtsmittels eine Ausnahme von der Kostenerstattung angenommen hat.
  • BayObLG, 12.08.1999 - 2Z BR 59/99

    Kostenentscheidung bei Rücknahme eines Antrags im Wohnungseigentumsverfahren

    Einer der Fälle, in denen eine Ausnahme davon gemacht werden kann (vgl. BayObLG WuM 1991, 134 ; 1992, 569; 1993, 492; 1996, 506; BayObLG, WE 1989, 32; 1992, 232; 1993, 285; 1997, 75; 1997, 238; 1998, 87; 1998, 402; BayObLG NZM 1998, 977 ), liegt hier nicht vor.
  • BayObLG, 04.03.1999 - 2Z BR 17/99

    Kostentragung bei Rücknahme eines Rechtsmittels

    Ausnahmsweise kann jedoch von der Anordnung einer Kostenerstattung abgesehen werden, wenn das Rechtsmittel ausdrücklich nur zur Fristwahrung eingelegt war oder wenn die alsbaldige Zurücknahme auf der vom Gericht vermittelten Einsicht in die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels beruht (BayObLG WuM 1991, 134 ; WE 1993, 285; 1995, 250).
  • BayObLG, 12.11.1998 - 2Z BR 158/98

    Kostenentscheidung bei Zurücknahme eines aussichtslosen Rechtsmittels

    Ausnahmsweise kann jedoch von der Anordnung einer Kostenerstattung abgesehen werden, wenn das Rechtsmittel ausdrücklich nur zur Fristwahrung eingelegt war oder wenn die Zurücknahme auf der vom Gericht vermittelten Einsicht in die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels beruht (BayObLG WuM 1991, 134 ; WE 1993, 285; 1995, 250).
  • BayObLG, 30.07.1998 - 2Z BR 106/98

    Abgelten der isolierten Kostenentscheidung durch die bei Zurücknahme eines

    Ausnahmsweise kann jedoch von der Anordnung einer Kostenerstattung abgesehen werden, wenn das Rechtsmittel ausdrücklich nur zur Fristwahrung eingelegt war (BayObLG WE 1989, 32; 1997, 75) oder wenn die Zurücknahme auf der vom Gericht vermittelten Einsicht in die Aussichtslosigkeit des Rechtsmittels beruht (BayObLG WuM 1991, 134 ; WE 1993, 285; 1995, 250).
  • BayObLG, 17.02.1998 - 2Z BR 142/97

    Kostentragung nach Rücknahme einer sofortigen Beschwerde

    (1) Es trifft zu, daß eine Ausnahme vom Grundsatz der Kostenerstattung auch dann gemacht werden kann, wenn die Zurücknahme des Rechtsmittels oder des Antrags auf der vom Gericht vermittelten Einsicht von deren Aussichtslosigkeit beruht (vgl. BayObLG WuM 1991, 134 ; 1992, 569; 1991, 492; WE 1992, 232; 1997, 238; 1998, 78).
  • BayObLG, 19.09.1996 - 2Z BR 74/96
    Nach den Umständen des Einzelfalls kann jedoch eine andere Kostenentscheidung angemessen sein, so insbesondere auch dann, wenn die alsbaldige Zurücknahme auf die vom Gericht vermittelte Einsicht von der Aussichtslosigkeit eines Antrags oder eines Rechtsmittels zurückzuführen ist (BayObLG WuM 1991, 134 ; 1992, 569; 1993, 492; WE 1992, 232; zuletzt Senatsbeschluß vom 21.9.1995 2Z BR 68/95; vgl. zu weiteren Ausnahmefällen BayObLG WE 1989, 32; WuM 1990, 322 ; 1991, 453; 1994, 160).
  • BayObLG, 26.07.1994 - 2Z BR 72/94

    Zustellung an einen Verwalter, der zugleich Wohnungseigentümer ist, in seiner

    So kann von der Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten abgesehen werden, wenn die Zurücknahme eines Rechtsmittels auf der vom Gericht dem Beschwerdeführer vermittelten Einsicht von der Erfolglosigkeit seines Rechtsmittels beruht (BayObLG WuM 1991, 134 ).
  • BayObLG, 19.09.1996 - 2Z BR 69/96
  • BayObLG, 28.12.1995 - 2Z BR 129/95

    Kostentragung bei Zurücknahme eines Rechtsmittels

  • BayObLG, 05.10.1995 - 2Z BR 59/95

    Kostentragung bei Rücknahme eines Rechtsmittels

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht